Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Punkte
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die umfassenden Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen Blaas Wohnbedarf und seinen Kunden.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch Blaas Wohnbedarf.
2. Angebot
2.1 Die Angebote im Onlineshop www.das-offene-einkaufserlebnis.ch sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung via E-Mail oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Artikel/Produkte durch unsere Lieferanten oder Hersteller.
2.2 Sämtliche Produktangaben, Produktfotos, Zubehör, Beziehungen etc. erfolgen im Onlineshop www.das-offene-einkaufserlebnis.ch ohne Gewähr.
3. Preise
3.1 Alle Preise im Onlineshop www.das-offene-einkaufserlebnis.ch sind Endpreise inkl. MwSt.. Diese werden netto inkl. MwSt. in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen.
3.2 Nebenkosten (z.B. Versandkosten, Verpackungskosten, Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und zusätzlich verrechnet.
3.3 Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Nachträgliche Preisschwankungen während der Auftragsausführung werden nicht berücksichtigt.
3.4 Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
3.5 Blaas Wohnbedarf kann Preisänderungen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen.
4. Zahlungsmittel
4.1 Blaas Wohnbedarf akzeptiert nach eigener Wahl als Zahlungsmittel Vorauskasse, Rechnung. Das aktivieren oder deaktivieren einzelner Kredit- oder Debitkarten kann Blaas Wohnbedarf jederzeit und ohne Vorankündigung umsetzen. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen.
4.2 Blaas Wohnbedarf behält sich das Recht vor, Bonitäts Abklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Blaas Wohnbedarf kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen.
5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
5.1 Ist der Kunde im Verzug mit der gesamten oder der teilweisen Kaufsumme, kann Blaas Wohnbedarf ohne weitere Mahnung alle weiteren Lieferungen ganz oder teilweise einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist.
5.2 Kommt der Kunde nach angesetzter Nachfrist seiner Schuldbegleichung nicht nach, kann Blaas Wohnbedarf Schadenersatz geltend machen und nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorgehen. Blaas Wohnbedarf hat insbesondere das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.
5.3 Blaas Wohnbedarf kann auf einzelnen Zahlungsmitteln Zuschläge erheben und diese ohne Vorankündigung ändern.
5.4 Die von Blaas Wohnbedarf gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum, bis die gesamte Kaufsumme (inkl. aller Zuschläge) bei Blaas Wohnbedarf eingetroffen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von Blaas Wohnbedarf befinden.
6. Bestellung
6.1 Bestellungen werden über den Onlineshop, E-Mail, schriftlich oder telefonisch entgegengenommen.
6.2 Bestellungen durch Minderjährige und Mündel sind nur mit dem Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erlaubt.
7. Lieferung und Teillieferung
7.1 Die Auslieferung erfolgt ausschliesslich über Postversand (PostPac Economy).
7.2 Blaas Wohnbedarf versendet nach Abschluss der Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
7.3 Blaas Wohnbedarf nennt Lieferfristen nur als Richtwerte. Diese sind nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich bekannt zugebenden Nachfrist von mindestens 60 Tagen von der getätigten Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.
7.4 Blaas Wohnbedarf kann bestätigte Bestellungen aufgrund äusseren, nicht beeinflussbaren, Umständen ohne Folgekosten annullieren.
7.5 Blaas Wohnbedarf ist zu Teillieferungen berechtigt.
8.Transportrisiko und Transportschäden
8.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, ist aber durch Die Schweizerische Post AG begrenzt versichert. (Bei Paketen Inland haftet die Post für alle Schäden bei Verlust, Beschädigung oder nicht gehöriger Zustellung bis max. CHF 500.00)
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertagen nach Anlieferung dem ausführenden Transportunternehmen gemeldet werden.
8.3 Bei Beanstandungen muss die Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder Blaas Wohnbedarf entsorgt werden.
9. Rücknahme und Umtausch (NonFood)
9.1 Es besteht in der Regel kein Rückgaberecht.
9.2 In Ausnahmefällen ist die Rücknahme von gelieferter Ware möglich. Eine solche Rücknahme erfordert in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung durch Blaas Wohnbedarf. Der Kunde erhält von Blaas Wohnbedarf eine Rückgabe-Nummer und eine Einsendeadresse.
9.3 Die Rücksendung der Ware hat Original verpackt, komplett mit allem Zubehör und mit Beilage des Verkaufsbeleges zu erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
9.4 Für nicht abgesprochene Rücksendungen kann Blaas Wohnbedarf vom Kunden eine Umtriebsentschädigung verlangen.
9.5 Rücksendungen ohne Originalverpackung, nicht komplett mit allem Zubehör, ohne Rückgabe-Nummer oder an eine falsche Adresse werden an den Kunden retourniert. Blaas Wohnbedarf verlangt dafür vom Kunden eine Umtriebsentschädigung.
10. Originalverpackung (NonFood)
10.1 Die Originalverpackung garantiert den grösstmöglichen Schutz. Diese ist, sofern möglich, aufzubewahren. Im Reparaturfall sind die Produkte mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung einzuschicken. Bei deren Fehlen ist das Produkt transportfähig zu verpacken.
11. Wegbedingung der gesetzlichen Gewährleistung/ Garantiebestimmungen (NonFood) Soweit gesetzlich zulässig wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers wegbedingen und durch die nachfolgenden Bestimmungen ersetzt.
11.1 Die Garantiebestimmungen (insbesondere auch die Garantiedauer) des Herstellers sind für die bei Blaas Wohnbedarf gekauften Artikel massgebend. Der Kunde muss diese direkt bei der Blaas Wohnbedarf geltend machen.
11.2 Der Verkaufsbeleg gilt als Garantieschein. Er ist sorgfältig aufzubewahren.
11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) vorsehen; dies sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von Aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sein. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verschleissteile und Gehäuseteile. Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt in der Regel beim Hersteller. Bei Austausch eines Gerätes erneuert sich die Garantiedauer nicht. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Das ersetzte Gerät oder die ersetzten Teile gehen in das Eigentum vom Hersteller über. Andere oder weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht. Abweichende Bestimmungen des Produktherstellers bleiben vorbehalten.
12. Reparaturen (NonFood)
12.1 Im Reparaturfall wendet sich der Kunde direkt an Blaas Wohnbedarf.
12.2 Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung einzuschicken. Bei deren Fehlen ist das Produkt transportfähig zu verpacken. Die Versandkosten trägt der Kunde. Bei ungenügender Verpackung kann das beauftrage Logistikunternehmen die Warenannahme ablehnen.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Auf das vorliegende Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Für die Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer gilt als Gerichtsstand das Domizil des Verkäufers. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, den Käufer an seinem ordentlichen Gerichtsstand ins Recht zu fassen.